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    Latest in Für Ärzt*innen

    • In welchem Umfang können Sie Geflüchtete behandeln?

      By kampagne on Feb 05, 2016
      Generell orientiert sich der Leistungsanspruch für Geflüchtete, die einen Asylantrag gestellt haben, an §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetztes (AsylbLG). Je nach Bundesland erfolgt die Abrechnung über einen Krankenschein oder…
    • Leistungsanspruch und -umfang (§§ 4, 6 AsylbLG)

      By kampagne on Feb 04, 2016
    • Sonderfall stationärer Notfall

      By kampagne on Feb 03, 2016
    • Regelung in den Bundesländern

      By kampagne on Feb 04, 2015
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    Latest in Für die Öffentlichkeit

    • Wie ist die Gesundheitsversorgung für Geflüchtete organisiert?

      By kampagne on Feb 09, 2016
      Geflüchtete erhalten Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Innerhalb der ersten 15 Monate ihres Aufenthaltes richtet sich der Leistungsumfang nach den §§ 4 und 6 AsylbLG. Je nach Bundesland und teilweise je…
    • Gesundheitskarte

      By kampagne on Feb 12, 2015
    • Krankenschein/ Anonymer Behandlungsschein

      By kampagne on Feb 11, 2015
    • Regelung in den Bundesländern

      By kampagne on Feb 04, 2015
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    Latest in Für Akteure

    • Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung/ Anonymer Behandlungsschein

      By kampagne on Aug 05, 2021
      Frühjahr 2021 Seit der letzten Bestandsaufnahme (→ Jahresrückblick 2019) haben sich einige etablierte Projekte weiterentwickelt, und vor allem sind etliche lokale Projekte hinzugekommen, einige stehen noch in Verhandlungen. Man kann…
    • Was sind die rechtlichen Grundlagen? Wie ist der Stand in den Bundesländern?

      By kampagne on Feb 09, 2016
    • Rechtliche Grundlagen

      By kampagne on Feb 10, 2015
    • EU-Aufnahmerichtlinie

      By kampagne on Feb 09, 2015
  • English
Für die Öffentlichkeit, Regelung in den Bundesländern

Gesundheitskarte

Mit der Gesundheitskarte erhalten Asylsuchende Gesundheitsleistungen auf Grundlage des AsylbLG, sofern ihr Bundesland die Karte eingeführt hat. Die letzte Entscheidung zur Einführung auf Landesebene gab es in Thüringen (1.1.2017).

Für die Öffentlichkeit

Krankenschein/ Anonymer Behandlungsschein

Der Krankenschein stellt eine Möglichkeit dar, wie die Bundesländer die Gesundheitsversorgung von Geflüchteten und Asylsuchenden regeln können. Er regelt unter anderem den Leistungsumfang und die Notfallversorgung der Gesundheitsversorgung.

Für Akteure

Rechtliche Grundlagen

Auf dieser Seite werden die rechtlichen Grundlagen der Gesundheitsversorgung von Geflüchteten dargestellt.

Für Akteure

EU-Aufnahmerichtlinie

Die EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33 regelt u. a die medizinische Versorgung Asylsuchender und hat seit Juli 2015 eine unmittelbare Rechtswirkung.

Beratungs-/ Vermittlungsstellen

Medibüros/Medinetze/MFHs

Anonymer Behandlungsschein / Clearingstellen

Politische Entwicklungen

Best practice

Dolmetscher*innen

Erstdiagnostik psychische Belastungen/PTBS

Umsetzung der Gesundheitskarte

Anonymer Krankenschein

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