26. August 2017
Das Gesundheitsministerium in NRW plant zum 01.01.2018 folgende Änderungen nach Evaluation der eGK:
- Die bisherige Erstattung der Verwaltungskosten der Krankenkassen in Höhe von 8% der entstandenen Leistungsaufwendungen, mindestens jedoch 10,00 EUR pro angefangenem Betreuungsmonat je Leistungsberechtigtem sollen umgestellt werden auf den Durchschnittssatz der GKV (derzeit 12,29 € je Monat und Person).
- Der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkassen) wird nicht mehr durch eine Umlage in Höhe von 10,00 Euro jährlich (Stichtag 1. Juli) pro Leistungsberechtigten bezahlt, sondern bei tatsächlicher Inanspruchnahme anhand einer Pauschale (für Begutachtungen nach Aktenlage 160 € je Fall / für körperliche Untersuchungen oder Krankenhausbegehungen 260 € je Fall).
- Zahnersatz und Zahnkronen sollen in die Rahmenvereinbarung aufgenommen werden und analog SGB V erbracht und vergütet werden, jedoch steht hier noch eine Einigung mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen aus, damit dies geschehen kann.
- Die Evaluationsklausel soll gestrichen werden.
- Den bisher teilnehmenden Gemeinden soll ein Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2017 eingeräumt werden, welches sie bis zum 30.11.2017 ans Gesundheitsministerium erklären können.
Ein Großteil dieser Vorhaben des Gesundheitsministeriums ist begrüßenswert. Die Änderungen führen in zwei Punkten zu Kostensenkungen. Allerdings ruft der Städtetag Nordrhein-Westfalen seine an der Gesundheitskarte beteiligten Mitglieder dazu auf zu berechnen, welche finanziellen Auswirkungen die geplanten Änderungen haben, um zeitnah reagieren zu können. Zusätzlich wird vom Städtetag angezweifelt, ob durch Unterzeichnung einer geänderten Vereinbarung in Verbindung mit dem eingeräumten Sonderkündigungsrecht die Rechte der teilnehmenden Kommunen ausreichend gewahrt sind. Dies kann als indirekter Aufruf zum Austritt aus der Gesundheitskarte gedeutet werden.
Quelle: Internes Papier des Städtetag NRW vom 21. Juli 2017