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    • Wie ist die Gesundheitsversorgung für Geflüchtete organisiert?

      By kampagne on Feb 09, 2016
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      By kampagne on Feb 09, 2016
      Auf dieser Seite werden die rechtlichen Grundlagen der Gesundheitsversorgung von Geflüchteten dargestellt. Leistungsanspruch und -umfang (§§ 4, 6 AsylbLG) Einschränkung im Zugang zum Gesundheitssystem durch behördliche Übermittlungspflichten für Menschen ohne…
    • Rechtliche Grundlagen

      By kampagne on Feb 10, 2015
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      By kampagne on Feb 04, 2015
Politische Entwicklung

Jahresrückblick 2018

6. Januar 2019

Gesundheitskarte für Geflüchtete
Im Jahr 2018, scheint es, als hätte sich im Bereich der Gesundheitskarte nichts Wesentliches mehr getan. Bei näherem Hinsehen finden sich einige Veränderungen:

Brandenburg: Inzwischen sind 17 von 18 Kommunen dem Rahmenvertrag beigetreten und geben die elektronische Gesundheitskarte aus (KVBB). Der Erfolg der Umsetzung liegt wesentlich an den guten Bedingungen, mit denen die Sozialministerin Golze ab 2015 dafür den Boden bereitet hat. In Brandenburg werden sämtliche Kosten für die Versorgung vom Land übernommen (MAGSF).
Thüringen: Die Gesundheitskarte wurde in 2017 von der Landesregierung als Pflicht für alle Kommunen eingeführt. Die Karte scheint in den letzten 2 Jahren in den Kommunen gut umgesetzt zu werden (ÄrzteZeitung).
Niedersachsen: Trotz der widrigen Bedingungen die das Land Niedersachsen bei der Einführung der Gesundheitskarte ihren Kommunen aufgebürdet hatte, haben sich inzwischen neben Delmenhorst noch Cuxhaven und Burgwedel für die Karte entschieden. Niedersachsen wollte eigentlich nach absehbarer Zeit Bedingungen im Rahmenvertrag noch einmal überprüfen. Davon wurde bisher nichts verlautbahrt.
NRW: Es gibt es nur kleine Änderungen mit wenigen Ein- und Austritten. Zur Zeit geben 22 Kommunen bzw. freie Städte die Gesundheitskarte aus. Spröckhövel ist in 2018 ausgetreten, Recklinghausen kommt jetzt zum 1.1.19 dazu (MAGS). Im März 2018 fasste eine wissenschaftliche Untersuchung die Entwicklungen und Aussichten für NRW zusammen (Universität Bielefeld).

Anonymer Krankenschein und Clearingstellen
Mehr Bewegung zeigte sich 2018 beim Anonymen Krankenschein (AK) bzw. den Clearingstellen mit Notfallfonds (s.a. Anonymisierte Krankenscheine):
Hannover/ Göttingen: Das Projekt in Hannover und Göttingen ist Ende November 2018 ausgelaufen. Durch politischen Wechsel in Niedersachsen besteht zur Zeit keine Möglichkeit einer weiteren Finanzierung. Über eine Stelle in Hannover werden die Aufgaben abgewickelt, die erst nach November 2018 abgearbeitet werden können.
Thüringen: Thüringen hat den AK im Februar 2017 als 4 Jahres-Projekt in Jena eingeführt. Der AK versteht sich als Anlaufstelle für alle Menschen ohne Zugang zum regulären medizinischen Versorgungssystem. Anonyme Krankenscheine werden an derzeit 11 Orten ausgegeben von 13 Vertrauensarzt-Praxen, die für Behandlungen weiter vermitteln. Es werden alle Personengruppen ohne Krankenversicherung beraten und in Versorgung gebracht. Die Finanzierung läuft soweit möglich durch Integration in Krankenversicherungen, ansonsten aus einem eigenen Behandlungs-Fonds.
Berlin: In Berlin hat im Oktober 2018 die Clearingstelle mit angebundenem Notfallfonds geöffnet. Wie in Thüringen werden alle Personen ohne Krankenversicherung betreut- zunächst durch Vermittlung in ein Versicherungsverhältnis. Die Bedingungen anonymisierter Behandlungen aus einem eigenen Fonds werden noch ausverhandelt. Seit Januar 2018 stehen jährlich 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Rheinland-Pfalz: Im Haushalt 2019/20 stehen Mittel für drei Clearingstellen bereit, die in Mainz, Koblenz und Ludwigshafen eröffent werden. Für einen ‚Gesundheitsfonds‘ für Menschen ohne Krankenversicherung (ähnlich Thüringen, aber mit Normal-Abrechnung ähnlich dem – ausgelaufenen – AK in Hannover und Göttingen) ist ein Konzept in Verhandlung, dass ab 2021 realisiert werden soll.

Landessozialgericht Hessen, Beschluss vom 11.7.18 (Az.: L 4 AY 9/18 B ER)
Behandlung nach dem AsylblG heißt nicht billig, verkürzt oder reduziert. Wie bereits andere Senate (z.B. Niedersachsen-Bremen vom 1.2.1018 Az.: L 8 AY 16/17 B ER) vor ihm, macht dieser Beschluss deutlich, dass im Gesetz lediglich geregelt wird, welche Erkrankungen behandelt werden dürfen. Wenn eine Behandlung als unerlässlich für die Gesundheit des Patienten gilt, ist sie regulär durchzuführen, unabhängig von den Kosten. Im Rahmen des AsylbG zeigt sich immer wieder, dass Ärzt*innen den Patientinnen die Behandlung verweigern, weil diese zu aufwendig oder zu teuer seien.

Quellen:

Brandenburg:
KVBB (19. November 2018): Asylbewerber mit elektronischer Gesundheitskarte (Update)
Land Brandenburg MASGF (April 2018): Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen

Thüringen
ÄrzteZeitung online (12. Mai 2018): 5,7 Millionen Euro über Karte abgerechnet
Flüchtlingsrat Thüringen e.V. (abgerufen 4. Januar 2019): Medizinische Versorgung
Anonymer Krankenschein Thüringen (abgerufen 6. Januar 2019)
Anonymer Krankenschein Thüringen: Vertrauensärzte/Ausgabestellen für Krankenscheine (abgerufen am 8.Februar 2019)

Niedersachsen:
Landkreis Cuxhaven (abgerufen 6. Januar 2019): Elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge
Behördenführer Burgwedel (abgerufen 4. Januar 2018): Elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge
Göttinger Tageblatt (4. September 2018): Anonymen Krankenschein droht das Aus

NRW:
MAGS NRW Arbeit.Gesundheit.Soziales (abgerufen 4. Januar 2019): Gesundheitskarte
Universität Bielefeld, AG Epidemiologie und International Public Health (März 2018): Flucht, Gesundheit und Soziale Teilhabe, Working Paper

Berlin:
Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (abgerufen am 6. Januar 2019): Menschen ohne Aufenthaltsstatus

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