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Politische Entwicklung

Behandlungsscheine für nichtversicherte Menschen in Bremen!

07.02.2023 Seit September 2022 haben papierlose und nichtversicherte Menschen in Bremen die Möglichkeit, über einen Abrechnungsschein medizinische Behandlung im regulären Gesundheitssystem zu erhalten. Bisher wurde diese Personengruppen über die Humanitäre Sprechstunde, die medizinische Notversorgung für Obdachlose und das MediNetz versorgt, was vor allem in der fachärztlichen Versorgung und bei Klinikaufenthalten zu Schwierigkeiten führte. Träger der neuen Einrichtung ist der MVP e.V (Verein zur Förderung der gesundheitlichen und medizinischen Versorgung von papierlosen und nichtversicherten Menschen in Bremen e.V.). Die Zuwendungen sind vorerst zeitlich begrenzt bis Ende 2023.

Entstehung

2019 wurde im Koalitionsvertrag zwischen Grünen, Linken und SDP vereinbart, die Realisierbarkeit einer anonymen Gesundheitskarte zu prüfen, um die medizinische Versorgung von papierlosen Menschen zu verbessern. Über 2 Jahre trafen sich Vertreter:innen der Gesundheits- und Sozialbehörde, des MediNetz, der Humanitären Sprechstunde und eines Wohlfahrtsverbandes zur Ausarbeitung eines Konzeptes. Da die Gesundheitskarte für Nichtversicherte nicht realisierbar schien, wurde sich auf den nicht anonymisierten Behandlungsschein geeinigt. Im April 2022 wurde der Verein MVP e.V. gegründet und erhielt im August 2022 die Zusage für den Auftrag. Der Verein begann seine Arbeit kurz darauf in den zentral gelegenen Räumen ‚Außer der Schleifmühle 80‘ in Bremen.

Konzept

Das Konzept ist dreigleisig angelegt:

1) Ausgabe von

  • Behandlungsscheinen für die ambulante Behandlung
  • Kostenübernahmescheinen für Krankenhausaufenthalte

2) Ärztliche Versorgung und med. Lotsenfunktion in Sprechstunden 3x wöchentlich vor Ort

3) Parallel angelegtes Clearing zur Klärung höherwertiger Versicherungsverhältnisse bzw. von Ansprüchen auf Sozialleistungen.

Behandlungsumfang

Der Behandlungsumfang entspricht dem Asylbewerberleistungsgesetz §§4 und 6 entsprechend den Bremer Vereinbarungen zur Behandlung von Geflüchteten in den ersten 18 Monaten. Jeder Abrechnungsschein im ambulanten Bereich ist 3 Monate gültig und für jeweils für eine Ärzt:in ausgestellt. Bei Überschreitung von 2000,- Euro Behandlungs- oder Medikamentenkosten muss Rücksprache mit dem MVP gehalten werden.

Anonymisierung/Pseudonymisierung

Der Behandlungsschein ist nicht prinzipiell anonymisiert bzw. pseudonymisiert angelegt. Der Behandlungs- und Abrechnungskreislauf verläuft zwischen medizinischen Einrichtungen und dem MVP, wodurch Schweigepflichtsregelungen gelten. Um eine nachhaltige und qualitatitven Vorgabenen entsprechende medizinische Versorgung durchzuführen, ist die personifizierte Behandlung von Vorteil. Eine Anonymisierung steht zudem einem möglichst regelhaften Ablauf entgegen, da die Patient:innen dann in die medizinischen Programme nicht eingepflegt werden können und Rezepte ohne personifizierte Angaben nicht ausgestellt werden dürfen. Jeder Person steht es dabei frei, mit einem selbstgewählten Pseudonym die Behandlungen zu durchlaufen. Für papierlose Patient:innen steht die Adresse des MVP als Adresse im Rahmen der Behandlungen zur Verfügung.

Literatur:

Drügemöller, L. (05.11.2022): Endlich Arzttermine für alle!
Fuhrmann, L., Pressestelle der Gesundheitssenatorin Bremen (02.11.2022): Bremen sichert medizinische Versorgung Papierloser und von Menschen ohne Krankenversicherung

Beratungs-/ Vermittlungsstellen

Medibüros/Medinetze/MFHs

Anonymer Behandlungsschein / Clearingstellen

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