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    • In welchem Umfang können Sie Geflüchtete behandeln?

      By kampagne on Feb. 05, 2016
      Generell orientiert sich der Leistungsanspruch für Geflüchtete, die einen Asylantrag gestellt haben, an §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetztes (AsylbLG). Je nach Bundesland erfolgt die Abrechnung über einen Krankenschein oder…
    • Leistungsanspruch und -umfang (§§ 4, 6 AsylbLG)

      By kampagne on Feb. 04, 2016
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      By kampagne on Feb. 03, 2016
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    • Wie ist die Gesundheitsversorgung für Geflüchtete organisiert?

      By kampagne on Feb. 09, 2016
      Geflüchtete erhalten Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Innerhalb der ersten 36 Monate (seit 01.01.2024) ihres Aufenthaltes richtet sich der Leistungsumfang nach den §§ 4 und 6 AsylbLG. Je nach Bundesland und…
    • Gesundheitskarte

      By kampagne on Feb. 12, 2015
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      By kampagne on Feb. 11, 2015
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      By kampagne on Feb. 04, 2015
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    • Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung/ Anonymer Behandlungsschein

      By kampagne on Aug. 05, 2021
      Frühjahr 2021 Seit der letzten Bestandsaufnahme (→ Jahresrückblick 2019) haben sich einige etablierte Projekte weiterentwickelt, und vor allem sind etliche lokale Projekte hinzugekommen, einige stehen noch in Verhandlungen. Man kann…
    • Was sind die rechtlichen Grundlagen? Wie ist der Stand in den Bundesländern?

      By kampagne on Feb. 09, 2016
    • Rechtliche Grundlagen

      By kampagne on Feb. 10, 2015
    • EU-Aufnahmerichtlinie

      By kampagne on Feb. 09, 2015
Politische Entwicklung

„Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor.“

16.08.2018

Dieser häufige Satz in der am 06.07.18 veröffentlichten Antwort der Bundesregierung
auf die kleine Anfrage der Linken wirft Fragen auf. Die
Linke hatte die gesundheitlichen Versorgung von Menschen ohne Papiere und
anderen Nichtversicherten in Deutschland zum Thema gewählt. Gefragt wird
nach Zahlen, Erkrankungsmustern, Folgen bei Nichtbehandlung, der Nutzung
verschiedener Angebote, Kenntnis über Studien und Hilfsangebote in
Deutschland und einiges andere. In Folge der offensichtlich gut recherchierten
Anfrage der Linken liest sich die Antwort der Bundesregierung dürftig,
widersprüchlich und unbefriedigend.

a) Die Bundesregierung findet nichtversicherte Menschen in Deutschland angemessen
medizinisch versorgt und das Kostenverfahren über den Nothelferparagraphen
ausreichend geregelt. Sie ist sich hier auffallend sicher, wenn man bedenkt,
dass sie nach eigenen Angaben zu der Gruppe und vor allem zu Menschen ohne
Papiere quasi keine Kenntnisse hat. Wie kann sie wissen, dass ihre Maßnahmen
auch wirklich greifen, die Kranken also im medizinischen Notfall wirklich
versorgt sind und die Leistungserbringer*innen an ihr Geld kommen, fragt
sich die Leser*in.
Der „grüne Tisch“ wird aber auch in der weiteren Lektüre deutlich. Denn, um dem
Risiko der Behandlungsbedürftigkeit Rechnung zu Tragen „wurde der Nothelfer-
anspruch in Verbindung mit dem verlängerten Geheimnisschutz geregelt, damit
die Betroffenen in dieser akuten Situation einen Arztbesuch nicht aus Bedenken
im Hinblick auf die aufenthaltsrechtlichen Ubermittlungspflichten aufschieben.“
Für alle aus der Praxis, die wissen, dass nur in den wenigsten dieser Fälle Geld
fließt, liest sich dieser Satz wie eine Farce.

b) Die Bundesregierung macht sehr klar, dass verweigerte Leistungserbringung
von Ärzt*innen im Falle eines medizinischen Notfalls strafbar sein kann – so
wie bei allen anderen Personengruppen auch. Regelungen für eine Kostenübernahme
im Falle einer Notfallbehandlung gibt es nur im Rahmen des verlängerten Geheimnis-
schutzes für Krankenhäuser. Die Notwendigkeit von Leistung im Notfall bezieht
sich genauso auf die niedergelassenen Ärzt*innen. Der §6 Asylblg wird als angemessene
Kostenregelung in den Raum gestellt, ohne das es hierfür ein real anwendbares
Verfahren für die Niedergelassenen gibt. Wie viele nichtversicherte Notfall-
patienten aus den Praxen wieder weggeschickt werden, weiß kein Mensch. Denn die-
se Gruppe wird keine Strafanzeige gegen die unterlassene Hilfeleistung der
Ärzt*innen stellen.

Quelle: dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/033/1903366.pdf

Beratungs-/ Vermittlungsstellen

Medibüros/Medinetze/MFHs

Anonymer Behandlungsschein / Clearingstellen

Politische Entwicklungen

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Best practice

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Umsetzung der Gesundheitskarte

Anonymer Krankenschein

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