Eingeführt: nein, Verhandlungen ausgesetzt
Rahmenvereinbarung: keine
Leistungsumfang: §§ 4 und 6 AsylbLG
Derzeitiges Verfahren: Kostenübernahmeschein bei Bedarf in Sozialbehörde anfragen
In Baden-Württemberg wird die medizinische Versorgung Geflüchteter derzeit nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) weiterhin mittels Krankenscheinen abgerechnet. Seit Ministerpräsident Kretschmann im Herbst 2014 die Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete als seinen persönlichen Verhandlungserfolg bei der Deklaration von Serbien, Bosnien und Mazedonien zu sicheren Herkunftsländern präsentierte, ist eine Einführung der Gesundheitskarte in Baden-Württemberg bisher nicht erfolgt und auch nicht in Planung. Argumentiert wurde mit datenschutzrechtlichen und technischen Hürden, wodurch eine Einführung der Karte erschwert sei. Laut AOK ist eine Vereinbarung und Implementierung einer Gesundheitskarte für Geflüchtete – wie in vielen anderen Bundesländern praktiziert – zu ermöglichen. Die baden-württembergischen Medinetz-Initiativen haben sich zusammen mit Flüchtlingsorganisationen, der Landesärztekammer sowie dem Marburger Bund an die Landesregierung und den Landtag gewandt und fordern, die Gesundheitskarte endlich in die Praxis umzusetzen.
Quellen oder weiterführende Literatur:
- Landesärztekammer Baden-Württemberg (11.03.2016): Gesundheitskarte für Asylsuchende und Flüchtlinge
- radio dreyeckland (26.02.2016): Wo bleibt die versprochene Gesundheitskarte für Geflüchtete? Medinetze schreiben an Kretschmann
- Badische Zeitung (28.01.2016): Gesundheitskarte nicht vor der Wahl
- Badische Zeitung (04.11.2015): Gesundheitskarte für Flüchtlinge kommt später