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    • In welchem Umfang können Sie Geflüchtete behandeln?

      By kampagne on Feb. 05, 2016
      Generell orientiert sich der Leistungsanspruch für Geflüchtete, die einen Asylantrag gestellt haben, an §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetztes (AsylbLG). Je nach Bundesland erfolgt die Abrechnung über einen Krankenschein oder…
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    • Wie ist die Gesundheitsversorgung für Geflüchtete organisiert?

      By kampagne on Feb. 09, 2016
      Geflüchtete erhalten Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Innerhalb der ersten 36 Monate (seit 01.01.2024) ihres Aufenthaltes richtet sich der Leistungsumfang nach den §§ 4 und 6 AsylbLG. Je nach Bundesland und…
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      By kampagne on Aug. 05, 2021
      Frühjahr 2021 Seit der letzten Bestandsaufnahme (→ Jahresrückblick 2019) haben sich einige etablierte Projekte weiterentwickelt, und vor allem sind etliche lokale Projekte hinzugekommen, einige stehen noch in Verhandlungen. Man kann…
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      By kampagne on Feb. 09, 2016
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      By kampagne on Feb. 09, 2015
Regelung in den Bundesländern

Implementierung der Gesundheitskarte in Niedersachsen

Eingeführt: 01.04.2016, in bisher 3 Kommunen
Rahmenvereinbarung: 14.03.2016
Leistungsumfang: §§ 4, 6 AsylbLG, angelehnt an SGB V
Verwaltungskostenpauschale: 8% der Leistungsaufwendungen, mind. 10,- € pro Person/Monat
Finanzierung: Kommunen, Pauschale vom Land
Kennzeichnung: Ziffer 9

Mit dem Regierungswechsel 2013 zu Rot-Grün wurde ein „Paradigmenwechsel in der Migrations- und Flüchtlingspolitik“ angesagt. Mit Parlamentsentscheidungen im Juni und Dezember 2014 wurde die Regierung aufgefordert, „für alle Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG, die Leistungen nach den §§ 4 und 6 AsylbLG auf die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte in Kooperation mit der Gesetzlichen Krankenversicherung analog dem Bremer Modell zu prüfen“ (Drs. 17/ 1619 und 17/ 2621). Die Realisierung in dem Flächenland Niedersachsen dauerte lange Zeit und war offensichtlich schwierig, am 14. März 2016 ist es dennoch zur Unterzeichnung eines Rahmenvertrages zwischen dem Land Niedersachsen (vertreten durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung [MSGG]) gekommen, acht gesetzliche Krankenkassen sowie, in einigen eher ländlichen Gebieten, Ersatzkassen sind zur Übernahme verpflichtet.
Bisher haben nach Delmenhorst erst zwei weitere Kommunen (Cuxhaven und Burgwedel) die Gesundheitskarte für Geflüchtete eingeführt.

Leistungen: Im Gegensatz zu Rahmenvereinbarungen etlicher anderer Bundesländer (z. B. NRW und Berlin – siehe Landkarte!) werden nach Anlage 1 medizinische Rehabilitation, kieferorthopädische Behandlung und genehmigungspflichtige Psychotherapie nicht über die Krankenkassen abgerechnet. Hierbei kommen also weiterhin Sozial- und Gesundheitsämter von Städten und Landkreisen zum Zuge. Ob dies für die Betroffenen Vor- oder Nachteile bringt, wird die Praxis weisen. Die anderen Ausschlüsse von Leistungen entsprechen denen anderer Länder mit Rahmenverträgen, darüber entscheiden also weiterhin die Sozialämter.

Dolmetscherkosten: Die Regelung der Kosten qualifizierter Sprachmittler*innen ist für Psychotherapie unumgänglich und für viele sonstige Behandlungen notwendig. Sie ist hier wie in vielen Verträgen anderer Länder nicht ausdrücklich geregelt (Ausnahme Schleswig-Holstein mit einer ergänzenden Weisung); erwähnt werden sie in § 4 Abs. 5 ausdrücklich als nicht von Krankenkassen zu erbringen. Sozialämter sind im Prinzip zur Übernahme verpflichtet, interpretieren das Recht allerdings nicht einheitlich.

Verwaltungskosten: Sie (§ 12) liegen mit 8% der Behandlungskosten recht hoch, wie in NRW (Bremen und Hamburg: 5%, Berlin: 6%); nach § 15 Abs. 2 kann aber nach einem Jahr Evaluation die Höhe nicht sachgerechter Verwaltungskosten beschnitten werden, was in den Verträgen anderer Länder bislang nicht vorgesehen ist (Ausnahme NRW). Der Sozialdezernent des Landkreises Göttingen z.B. hatte gleich zu Beginn einen Nicht-Beitritt empfohlen mit dem Argument zu hoher Verwaltungskosten bei teuren Behandlungen (siehe hier).

Quellen oder weiterführende Literatur:

  • Landkreis Cuxhaven (abgerufen 6. Januar 2019): Elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge
  • Behördenführer Burgwedel (abgerufen 4. Januar 2018): Elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge
  • NWZ online (30. Juni 2016): Delmenhorst hat Gesundheitskarte für Flüchtlinge
  • Ratsbeschluss Delmenhorst (22. Juni 2016): Protokoll
  • MSGG (2016): Anlage 1 zum Rahmenvertrag: Umfang des Leistungsanspruchs
  • MSGG (2016): Anlage 2 zum Rahmenvertrag: Zuständige Kassen
  • Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (2018): Versorgung von Flüchtlingen

 

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