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Regelung in den Bundesländern

Implementierung der Gesundheitskarte in Nordrhein-Westfalen

Eingeführt: 01.01.2016, in 22 von 396 Kommunen
Rahmenbereinbarung: Herbst 2015
Leistungsumfang: §§ 4, 6 AsylbLG, angelehnt an SGB V
Verwaltungskostenpauschale: 8% der Leistungsaufwendungen, mind. 10,- € pro Person/Monat
Finanzierung: Kommunen, Pauschale vom Land
Kennzeichnung: Ziffer 9

Rahmenvertrag des Landes NRW zur Einführung der GK

Im Herbst 2015 hat das Land NRW als erstes Flächenland einen Rahmenvertrag mit einigen Krankenkassen 1 geschlossen, der die Grundlage zur Einführung der GK für die Kommunen in NRW bildet. Die Finanzierung und Ausführung bleibt weiterhin in den Händen der Kommunen, daher sind diese auf Beschlüsse ihrer Räte für die Einführung der GK in gegebener Gemeinde angewiesen.

Kommunen, die die GK eingeführt haben (Stand Januar 2019)

Bisher haben sich 22 2 Kommunen für die Einführung der GK entschieden.
In Bonn 3, Bochum 4, Gevelsberg 5 , Mohnheim 6 und Mühlheim an der Ruhr 7 ist die Karte zum 01.01.2016 eingeführt worden, ebenso in Leichlingen 8. Im gleichen Quartal folgte Wermelskirchen 9, Alsdorf 10, Bocholt 11, Köln 12 Münster 13 und die Stadt Wetter 14. Zum zweiten Quartal des Jahres (01.04.2016) folgten mit der Einführung die Kommunen Dülmen 15, Düsseldorf 16 und Hattingen 17, Herdecke 18, Moers 19, Oberhausen 20, Remscheid 21 und
Sprockhövel 22.
Möchengladbach 23 startete zunächst zum 01.07.2016 mit einer einjährigen Pilotphase Gladbeck 24, Hennef, Troisdorf  25 und Bornheim führten die Karte zum 1.1.2017 ein 26.
In Recklinghausen war die Karte umstritten und wurde erst zum 1.1.2019 eingeführt 27; in Dinslaken und Bielefeld wurde die Karte kritisch diskutiert, aber bisher nicht eingeführt. Hattingen, Wermelskirchen und Moers traten 2017, Spröckhöfel 2018 aus der Rahmenvereinbarung wieder aus. Als Gründe wurden die Kosten, Arbeitsaufwand und schlechte Zusammenarbeit mit den Krankenkassen angeführt.
Der Rhein-Sieg-Kreis hat 19 Kommunen, wodurch eine Einigung erschwert wird. Im Kreis Lippe haben sich zwei kleinere Kommunen gegen die Karte ausgesprochen.
Die Städte Bottrop 28, Erkrath 29, Essen 30, Gelsenkirchen 31, Hagen 32, Herne 33, Dortmund 34, und Duisburg 35 haben eine Einführung der GK abgelehnt und arbeiten weiterhin mit dem quartalsweise oder einmal-gültigen ausgegebenen Krankenschein.

Insgesamt wurde ein sehr zögerliches Verhalten bzgl. der Einführung der GK der knapp 400 Kommunen NRWs beobachtet, vielerorts standen die Kostendiskussion um die im Landesrahmenvertrag verhandelten 8% Verwaltungskostenpauschale für die Krankenkasse und Kassenärztlichen Vereinigung im Vordergrund und verhinderten die Einführung. Ebenso warteten manche Kommunen auf die Evaluationen derjenigen, die die Karte eingeführt hatten.

Verwaltungskostenpauschale im Unterschied zu Bremen/Hamburg

Die Verwaltungskostenpauschale für die Krankenkassen mit 8% wird vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA) durch die veränderte Situation von Flächenländern zu Stadtstaaten erklärt. Im Vergleich liegt die Verwaltungskostenpauschale bei Sozialhilfeempfänger*innen und der GK in Bremen und Hamburg bei nur 5%. Laut MGEPA wird der Verwaltungsaufwand seitens der Krankenkassen höher eingeschätzt, aufgrund von „hohen Anlaufkosten, hoher Fluktuation, einer sehr komplexen Versorgungssituation und dem höheren Beratungs- und Informationsbedarf z. B. Wegen Sprachbarrieren und fehlender Kenntnisse des deutschen Gesundheitssystems.“ (MGEPA). Ebenso argumentiert das MGEPA, dass die Festlegung des Verwaltungskostensatzes auf eine Regelung im Bundesvertriebenengesetz abgestellt wurde (§ 11 Abs. 6 BVFG) (ebd.). Nach einem Jahr ist eine Evaluation und Prüfung der Verwaltungskostenpauschale laut Rahmenvertrag vorgesehen. Ggf. soll danach eine Anpassung der Verwaltungskostenpauschale erfolgen. Die Zuständigkeiten der Krankenkassen für die Kommunen sind im Rahmenvertrag festgelegt. Ziel dieser Zuordnung der Krankenkassen auf die Kommunen ist eine gleichmäßige Verteilung der Personen auf die Krankenkassen.

Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich – wie bei allen Bundesländern – an den Bundesvorgaben der §§ 4 und 6 AsylbLG. Laut MGEPA haben sich die kommunalen Spitzenverbände und die Krankenkassen einen gemeinsamen Leistungsumfang definiert, „der die Bedürfnisse der Flüchtlinge und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt und zugleich ein möglichst unbürokratisches Verfahren der Leistungsgewährung festlegt.“ (MGEPA, S. 4). Politischer Wille ist es, die §§ 4, 6 dahingehend zu interpretieren, dass sie weitesgehend dem Leistungskatalog der GKV entsprechen.
In den meisten Fällen bedarf es keines Genehmigungsverfahrens zur Gewährung der Leistungen. Die Krankenkassen treffen die Leistungsentscheidung auf Grundlage des SGB­ V. Demnach stellen sie eine notwendige, zweckmäßige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung sicher.
Über die Genehmigung folgender Leistungen (nach § 6) entscheiden aber weiter die Sozialämter der Städte und Gemeinden (MAGS):

  • Vorsorgekuren
  • Neuversorgung mit Zahnersatz inklusive Gewährleistung
  • Haushaltshilfe nach den Regelungen des SGB V
  • Künstliche Befruchtungen und Sterilisation
  • strukturierte Behandlungsmethoden bei chronischen Krankheiten (DMP) im Sinne des § 137 f. SGB V
  • Wahltarife nach § 53 SGB V, die von der Krankenkasse außerhalb der gesetzlichen Pflichtleistungen angeboten werden
  • Leistungen im Ausland

Es gibt keine Kennzeichnung mit dem Verweis „Asylbewerber*in“ auf der GK. Intern ist allerdings erkennbar, dass es sich um diese Personengruppe handelt. Dies entspricht der Handhabe in Bremen und Rheinland-Pfalz.

Quellen und weiterführende Literatur:

  • MAGS (7.2.2019): Gesundheitskarte
  • Stadt Düsseldorf (Mai 2017): Elektronische Gesundheitskarte – Sachstandsbericht
  • Voigt (27.04.2016) AsylbLG und Gesundheitskarte für Geflüchtete in NRW: Faktische Gleichstellung mit gesetzlich Versicherten
  • Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) (2016): Gesundheitskarte für Flüchtlinge
  • MGEPA (2015): Fragen und Antworten zur Gesundheitskarte für Flüchtlinge
  • MGEPA (2015): Leistungsumfang der Gesundheitskarte für Flüchtlinge
  • WDR (31.3.3016): In NRW erhalten mehr Flüchtlinge die Gesundheitskarte

Fußnoten:

  1. AOK NordWest, AOK Rheinland/Hamburg, Novitas BKK, Knappschaft, DAK-Gesundheit, Techniker Krankenkasse, Barmer GEK, IKK classic ebenso wie die KKH Kaufmännische Krankenkasse, VIACTIV Krankenkasse und Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) vgl. MAGS (Stand 22.2.16) ↩
  2. Laut MAGS vom 7.2.2019 ↩
  3. Kölner Stadt-Anzeiger (30.01.2016): Verkündung des NRW-Ministeriums Gesundheitskarte für Flüchtlinge läuft gut an,
    WDR (31.12.2015): Bessere medizinische Versorgung für Flüchtlinge ↩
  4.  Siehe 3 ↩
  5. WDR (31.12.2015): Bessere medizinische Versorgung für Flüchtlinge ↩
  6. Siehe 3 ↩
  7. Mühlheim an der Ruhr (07.01.2016): Gesundheitskarte für Flüchtlinge beschäftigt Ruhrgebietskommunen ↩
  8. RP Online (07.11.2015): Stadt erarbeitet eigene Gesundheitskarte ↩
  9. RP Online (26.01.2016): Gesundheitskarte für Flüchtlinge ab 1. Februar ↩
  10. Aachener Nachrichten (14.01.2016): Gesundheitskarte für Flüchtline lässt auf sich warten ↩
  11. MGEPA (2016): Gesundheitskarte für Flüchtlinge ↩
  12. WAZ (04.01.2016): Gesundheitskarte für Flüchtlinge läuft schleppend an ↩
  13. Stadt Münster (29.10.2015): Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und Asylbewerber,
    GGUA Fllüchtlingshilfe (12.12.2014): GESUNDHEITSVERSORGUNG: Münster beschließt Einführung des „Bremer Modells“ ↩
  14. Stadt Wetter (11.12.15): Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates 2015 ↩
  15. Stadt Dülmen (30.10.2015):Einführung einer Gesundheitskarte für in Dülmen lebende ausländische Flüchtlinge ↩
  16. RP Online (18.02.2016): Düsseldorf. Gesundheitskarte für Flüchtlinge kommt ↩
  17. Stadt Hattingen (2016): FAQ Flüchtlinge in Hattingen ↩
  18. WDR (31.12.2015): Gesundheitskarte für Asylbewerber. Bessere medizinische Versorgung für Flüchtlinge ↩
  19. radio KW (25.01.2016): Entgegen des Landestrends wird in Moers eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge eingeführt. ↩
  20. Kölner Stadt-Anzeiger (30.01.2016): Verkündung des NRW-Ministeriums Gesundheitskarte für Flüchtlinge läuft gut an,
    WAZ (05.02.2016): Asylbewerber. Flüchtlinge in Oberhausen erhalten Gesundheitskarte
    ↩
  21. RP Online (16.02.2016): Remscheid. Gesundheitskarte für Flüchtlinge startet im April ↩
  22. Stadt Sprockhövel (2016): Die aktuelle Situation wirft viele Fragen auf. Antworten auf die häufigsten Fragen sind hier gesammelt. ↩
  23. Stadt Mönchengladbach (17.12.2015): Stadt testet Gesundheitskarte für Flüchtlinge – Rat beschließt zunächst einjährige Pilotphase ab Sommer 2016 ↩
  24. Stadt Gladbeck (19.10.2015): Pressemitteilungen. Gesundheitskarte für Flüchtlinge ↩
  25. KölnerStadtAnzeiger (28.09.2016): Troisdorf und Hennef wollen die Karte für Arztbesuche einführen ↩
  26. Aachener Zeitung (21.12.16): Weitere Städte führen Gesundheitskarte für Flüchtlinge ein ↩
  27. Radio vest (14.01.2016): Gladbeck will Gesundheitskarte für Flüchtlinge einführen ↩
  28. WAZ (12.01.2016): Flüchtlinge. Nur Gladbeck führt Gesundheitskarte für Flüchtlinge ein ↩
  29. WAZ (03.11.2015): Flüchtlinge. Stadt führt Chipkarte für Flüchtlinge nicht ein ↩
  30. WDR (31.12.2015): Gesundheitskarte für Asylbewerber. Bessere medizinische Versorgung für Flüchtlinge ↩
  31. Lelgemann/Mohammadzadeh/Nakielski (2015): Flüchtlinge im Regelsystem versorgen. In Soziale Sicherheit 11/2015:400-404. ↩
  32. ARD Nachrichten Tagesschau (14.01.2016): Krankenversorgung von Flüchtlingen Gesundheitskarte – „ein Fiasko“ ↩
  33. WAZ (29.09.2015) Rat in Herne lehnt Gesundheitskarte für Flüchtlinge ab ↩
  34. Siehe 30 ↩
  35. Lelgemann/Mohammadzadeh/Nakielski 2015: Flüchtlinge im Regelsystem versorgen. In Soziale Sicherheit 11/2015:400-404. ↩

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