- März 2018
Am 3. Feb. 2018 trafen sich in Göttingen bestehende Projekte und Initiativen eines Anonymisierten Krankenscheins (AKS), 32 TeilnehmerInnen aus 9 Städten und einem Landkreis, zu einer Präsentation der Projekte und anschließenden Workshops.
Projekte:
Im dreijährigen Modellprojekt Hannover und Göttingen stehen restriktiven Behandlungsvorgaben (Beschränkung auf § 4 AsylbLG, weitgehender Ausschluss von Psychotherapie) und Kontrollmechanismen die Vorteile einer Routine-Abrechnung zum Kassensatz gegenüber. Eine Erweiterung ab Jahresende 2018 ist unsicher. In Thüringen wurde das dreijährige Projekt AKS nach einem Jahr erweitert auf Menschen ohne Krankenversicherung, es expandiert räumlich (derzeit 11 Vermittlungsstellen). Behandelt wird nach den Vorgaben der Gesundheitskarte für Geflüchtete. Die Abrechnung ist relativ umständlich und nicht immer kostendeckend, es fehlt eine ergänzende Beratungs-Infrastruktur. Der Clearingstelle/ Stay! Düsseldorf hatte einen stockenden Start, seit Mitte 2015 werden Nicht-EU-BürgerInnen ohne Aufenthaltstitel teils in eigenen Räumen behandelt, teils an Fachpraxen und an Krankenhäuser vermittelt, Behandlungen in Anlehnung an den Rahmenvertrag für eine Gesundheitskarte. Hilfreich ist die Koppelung mit sozialem und rechtlichem Clearing. Eine Fortführung ist bis zunächst Ende 2018 gesichert. – In Berlin sind die Mittel für einen AK im Haushalt 2018 eingestellt, das Projekt ist noch im Verhandlungsstadium.
Workshop-Einsichten:
Trotz sehr erheblicher Expansion der Behandlungszahlen wurden in keinem Projekt die Ausgabengrenzen erreicht. Eine Abrechnung über die Normalinstanzen und ein Einbezug von Menschen mit Aufenthaltsstatus ohne Krankenversicherung erleichtern die Arbeit eher. Notwendig wäre eine gute Verbindung mit sozial-rechtlicher Beratungspraxis ähnlich bestehender Clearingstellen, diese müssten aber direkt in Krankenbehandlung vermitteln. Der Schritt von der lokalen zur flächendeckenden Versorgungsleistung ist mühsam, das Ziel einer Krankenversicherung für Alle oder auch nur einer Finanzierung aus laufenden AsylbLG-Mitteln ist noch fern. Sprachmittlung bleibt ein Defizit der GKV-Leistungen, trotz gut funktionierender kostengünstiger Audio-/ Video-Angebote.