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    • In welchem Umfang können Sie Geflüchtete behandeln?

      By kampagne on Feb. 05, 2016
      Generell orientiert sich der Leistungsanspruch für Geflüchtete, die einen Asylantrag gestellt haben, an §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetztes (AsylbLG). Je nach Bundesland erfolgt die Abrechnung über einen Krankenschein oder…
    • Leistungsanspruch und -umfang (§§ 4, 6 AsylbLG)

      By kampagne on Feb. 04, 2016
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      By kampagne on Feb. 03, 2016
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    • Wie ist die Gesundheitsversorgung für Geflüchtete organisiert?

      By kampagne on Feb. 09, 2016
      Geflüchtete erhalten Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Innerhalb der ersten 36 Monate (seit 01.01.2024) ihres Aufenthaltes richtet sich der Leistungsumfang nach den §§ 4 und 6 AsylbLG. Je nach Bundesland und…
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      By kampagne on Feb. 12, 2015
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      By kampagne on Feb. 11, 2015
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      By kampagne on Feb. 04, 2015
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    • Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung/ Anonymer Behandlungsschein

      By kampagne on Aug. 05, 2021
      Frühjahr 2021 Seit der letzten Bestandsaufnahme (→ Jahresrückblick 2019) haben sich einige etablierte Projekte weiterentwickelt, und vor allem sind etliche lokale Projekte hinzugekommen, einige stehen noch in Verhandlungen. Man kann…
    • Was sind die rechtlichen Grundlagen? Wie ist der Stand in den Bundesländern?

      By kampagne on Feb. 09, 2016
    • Rechtliche Grundlagen

      By kampagne on Feb. 10, 2015
    • EU-Aufnahmerichtlinie

      By kampagne on Feb. 09, 2015
Politische Entwicklung

Jahresrückblick 2017

01.01.2018 Im Bereich der Gesundheitskarte für Geflüchtete gab es im Jahr 2017 lediglich in Thüringen und Brandenburg größere Entwicklungen. Andernorts gab es wenig Veränderungen und auch keine der angekündigten größeren Evaluationen. Dennoch lassen sich inzwischen Erfahrungswerte zusammenfassen, wenn es um die Frage geht, unter welchen Bedingungen die GK in einem Flächenland erfolgreich eingeführt werden kann:

  • Die Entscheidung über die Einführung sollte nicht den einzelnen Kommunen überlassen bleiben. Nur eine landesweite Einführung durch das jeweilige Land führt zur flächendeckenden Umsetzung.
  • Gleichzeitig sollten kleine Kommunen mit den entstehenden Fragen nicht alleine gelassen werden. D.h. die Übernahme von Teilkosten oder der gesamten Kosten durch das Land hat sich bewährt.
  • Es sollten Krankenkassen ausgesucht werden, mit der jeweiligen Sozialbehörden gute praktische Lösungen für anstehende Fragen finden können.

Die wichtigste Grundbedingung scheint aber folgende zu sein:

Wer mit der GK eine möglichst restriktive Versorgung für Geflüchtete umsetzen will, ist auf dem Holzweg. Der Charme der GK liegt in der Handlungsfreiheit der Ärzt*innen für die notwendige Diagnostik zu sorgen und eine frühzeitige und zügige reguläre Behandlung umsetzen zu können, die nach heutiger Datenlage gleichzeitig letztlich auch die kostengünstigste ist. D.h. wenn dieser politische Wille fehlt, wird es nicht zur erfolgreichen Umsetzung kommen.

Zu den einzelnen Bundesländern:

Brandenburg: Weitere 4 Kommunen haben sich in diesem Jahr der Rahmenvereinbarung angeschlossen. D.h. in Brandenburg fehlen nur noch 2 Kommunen für landesweite Umsetzung der GK. Der Vorteil in Brandenburg: Das Land übernimmt die gesamten Kosten.

Thüringen hat am 1.1.17 landesweit die Gesundheitskarte für Geflüchtete eingeführt. Auch hier werden die Kosten für die Krankenbehandlung und die Verwaltungsgebühr vom Land übernommen. Es liegt noch keine Bewertung oder offizielle Aussage zum Stand der Umsetzung vor. Es scheint allerdings, das Thüringen ein Vorgehen gewählt hat, dass eine weitgehend effiziente und zügige Umsetzung im Land gewährleistet.

In NRW geht es nicht vor und zurück. Die Kommunen (Hattingen, Wermelskirchen, Moers) aus der Rahmenvereinbarung ausgeschieden und andere (St. Augustin und Neukirchen-Vluyn) hinzugekommen. Die Zahl der beigetretenen Kommunen bleibt damit weitgehend gleich (24 von 396). Die Bedingungen in NRW sind bekanntermaßen schwierig, weil das Land hohen Verwaltungspauschalen zugestimmt hat und den kleinen Kommunen keine Hilfe bei Hochkostenfällen zukommt. Eine Änderung der Rahmenvereinbarung wurde für 2018 angekündigt. Trotzdem ziehen die größeren Kommunen Düsseldorf und Köln eine positive Bilanz.

Rheinland-Pfalz: Im Jahr 2017 ist Kusel als dritte Kommune der Rahmenvereinbarung beigetreten.

Beratungs-/ Vermittlungsstellen

Medibüros/Medinetze/MFHs

Anonymer Behandlungsschein / Clearingstellen

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Best practice

Dolmetscher*innen

Erstdiagnostik psychische Belastungen/PTBS

Umsetzung der Gesundheitskarte

Anonymer Krankenschein

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