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    Latest in Für Ärzt*innen

    • In welchem Umfang können Sie Geflüchtete behandeln?

      By kampagne on Feb. 05, 2016
      Generell orientiert sich der Leistungsanspruch für Geflüchtete, die einen Asylantrag gestellt haben, an §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetztes (AsylbLG). Je nach Bundesland erfolgt die Abrechnung über einen Krankenschein oder…
    • Leistungsanspruch und -umfang (§§ 4, 6 AsylbLG)

      By kampagne on Feb. 04, 2016
    • Sonderfall stationärer Notfall

      By kampagne on Feb. 03, 2016
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      By kampagne on Feb. 04, 2015
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    Latest in Für die Öffentlichkeit

    • Wie ist die Gesundheitsversorgung für Geflüchtete organisiert?

      By kampagne on Feb. 09, 2016
      Geflüchtete erhalten Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Innerhalb der ersten 36 Monate (seit 01.01.2024) ihres Aufenthaltes richtet sich der Leistungsumfang nach den §§ 4 und 6 AsylbLG. Je nach Bundesland und…
    • Gesundheitskarte

      By kampagne on Feb. 12, 2015
    • Krankenschein/ Anonymer Behandlungsschein

      By kampagne on Feb. 11, 2015
    • Regelung in den Bundesländern

      By kampagne on Feb. 04, 2015
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    Latest in Für Akteure

    • Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung/ Anonymer Behandlungsschein

      By kampagne on Aug. 05, 2021
      Frühjahr 2021 Seit der letzten Bestandsaufnahme (→ Jahresrückblick 2019) haben sich einige etablierte Projekte weiterentwickelt, und vor allem sind etliche lokale Projekte hinzugekommen, einige stehen noch in Verhandlungen. Man kann…
    • Was sind die rechtlichen Grundlagen? Wie ist der Stand in den Bundesländern?

      By kampagne on Feb. 09, 2016
    • Rechtliche Grundlagen

      By kampagne on Feb. 10, 2015
    • EU-Aufnahmerichtlinie

      By kampagne on Feb. 09, 2015
Best Practice

Anonymer Krankenschein (AKS) Thüringen

Der zunächst auf vier Jahre begrenzte Anonyme Krankenschein Thüringen (AKST) startete im Februar 2017. Hier werden nicht nur Migrant*innen ohne Aufenthaltsstatus, sondern alle Menschen ohne Krankenversicherung beraten; der Behandlungsrahmen entspricht den Vorgaben aus dem Thüringer Rahmenvertrag zur elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete. Im ersten Projektjahr wurden circa 70 Menschen beraten und 60 in eine Behandlung vermittelt, im zweiten Jahr rund 130 Menschen behandelt.

Die Zentrale in Jena vergibt nicht nur Krankenscheine, sondern leistet Beratung und  Abrechnung; ein System von „Vertrauensärzten“ / „Ausgabestellen“ zur Vergabe von Krankenscheinen wird aktuell noch weiter vergrößert (Stand Dezember 2018 20 Standorte im Freistaat). „Vertrauensärzte“ sind keine behandelnden Ärzte, sondern die Ärzte, die die Indikation für Diagnostik, Behandlung oder Nachsorge stellen und entsprechend einen Anonymen Krankenschein ausgeben.

Abgerechnet wird mit dem 1,0-fachem Satz GOÄ und 2,0-fachem Satz GOZ. Das Ausgabenlimit von 250.000 € pro Jahr wurde 2017 zu einem Drittel genutzt; 2018 wird das Budget sehr wahrscheinlich zu einem höheren Anteil ausgeschöpft. Darin enthalten sind auch Dolmetschkosten, die ebenfalls getragen werden. Seit Juli 2018 werden auch stationäre Behandlungen übernommen.

Für die Abrechnung zeichnet ein eigenes Büro verantwortlich, das die Finanzierung direkt mit dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie abwickelt.

Da hohe Anforderungen an die Beratung bei sehr heterogenen Patienten-Gruppen bei gleichzeitig schwacher Hilfs- und Beratungsinfrastruktur in Thüringen bestehen, ist eine eigene Stelle für Legalisierungsberatung, Clearing und Sozialberatung nötig und wurde in inhaltlicher Abstimmung mit der Ministerin für 2019 beantragt.

Beratungs-/ Vermittlungsstellen

Medibüros/Medinetze/MFHs

Anonymer Behandlungsschein / Clearingstellen

Politische Entwicklungen

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Best practice

Dolmetscher*innen

Erstdiagnostik psychische Belastungen/PTBS

Umsetzung der Gesundheitskarte

Anonymer Krankenschein

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