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    • In welchem Umfang können Sie Geflüchtete behandeln?

      By kampagne on Feb. 05, 2016
      Generell orientiert sich der Leistungsanspruch für Geflüchtete, die einen Asylantrag gestellt haben, an §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetztes (AsylbLG). Je nach Bundesland erfolgt die Abrechnung über einen Krankenschein oder…
    • Leistungsanspruch und -umfang (§§ 4, 6 AsylbLG)

      By kampagne on Feb. 04, 2016
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      By kampagne on Feb. 03, 2016
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      By kampagne on Feb. 04, 2015
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    • Wie ist die Gesundheitsversorgung für Geflüchtete organisiert?

      By kampagne on Feb. 09, 2016
      Geflüchtete erhalten Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Innerhalb der ersten 36 Monate (seit 01.01.2024) ihres Aufenthaltes richtet sich der Leistungsumfang nach den §§ 4 und 6 AsylbLG. Je nach Bundesland und…
    • Gesundheitskarte

      By kampagne on Feb. 12, 2015
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      By kampagne on Feb. 11, 2015
    • Regelung in den Bundesländern

      By kampagne on Feb. 04, 2015
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    Latest in Für Akteure

    • Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung/ Anonymer Behandlungsschein

      By kampagne on Aug. 05, 2021
      Frühjahr 2021 Seit der letzten Bestandsaufnahme (→ Jahresrückblick 2019) haben sich einige etablierte Projekte weiterentwickelt, und vor allem sind etliche lokale Projekte hinzugekommen, einige stehen noch in Verhandlungen. Man kann…
    • Was sind die rechtlichen Grundlagen? Wie ist der Stand in den Bundesländern?

      By kampagne on Feb. 09, 2016
    • Rechtliche Grundlagen

      By kampagne on Feb. 10, 2015
    • EU-Aufnahmerichtlinie

      By kampagne on Feb. 09, 2015
Best Practice, Menschen ohne rechtlichen Aufenthaltsstatus

Best Practice: Anonymer Krankenschein

„Anonymisierte Krankenscheine“: Zwischenbilanz Herbst 2018

November 2018

Am 3. Feb. 2018 gab es in Göttingen ein erstes Treffen bestehender Projekte und Initiativen eines Anonymisierten Krankenscheins mit 32 TeilnehmerInnen aus 9 Städten und einem Landkreis. Es wird eine engere Zusammenarbeit bei der Fort- und Neuentwicklung der medizinischen Versorgung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus oder, weiter gefasst, ohne Krankenversicherung angestrebt.

Laufende Projekte

  • In Düsseldorf startete die Vergabepraxis am 1.1.2015. Ab Juni 2015 konnte im zunächst dreijährigen Projekt (Verlängerung derzeit bis Ende 2018 gesichert) aber kein AK ausgegeben werden, sondern mittels Clearingsstelle und Notfallfonds wird medizinische Hilfe vermittelt und finanziert. Es wurden über 330 KlientInnen beraten und teils in eigener Praxis-Sprechstunde kostenlos behandelt, ca. 160 papierlose Nicht-EU-BürgerInnen (6 Mo. am Ort wohnhaft) wurden an FachärztInnen und Krankenhäuser weiter vermittelt; Behandlungsrahmen: §§ 4 und 6 AsylbLG in Anlehnung an Leistungen der Gesundheitskarte für Geflüchtete. Die Honorierung erfolgt zum einfachen GOÄ-Satz bzw. nach DRG, die Fonds-Grenze von 100.000 € jährlich für medizinische Ausgaben wurde 2017 nahezu erreicht. Personalkosten werden zusätzlich finanziert.

Bei 36 Personen konnte ein regulärer Aufenthaltstitel erreicht werden.

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales der Stadt Düsseldorf befürwortet den Antrag auf Regelförderung. Der Stadtrat wird dies voraussichtlich Anfang Dez. 2018 beschließen. Ab 2019 wird das Projekt nicht mehr aus Mitteln des Amts für Sozial-Sicherung, sondern aus Mitteln des Gesundheitsamts finanziert.

  • In Hannover und Göttingen/ Niedersachsen begann die Vergabearbeit des vom Land finanzierten Modellprojekts im Feb./ März 2015, das Projekt endet am 30. Nov. 2018. Die Vergabestellen mussten mit relativ engen Vorgaben umgehen: Begrenzung auf § 4 AsylbLG; Psychotherapien nur als Not-Intervention; umfangreiche Berichtspflicht; ein engherziges Ministerium. Von Feb. 2016 bis 30. Nov. 2016 wurden in beiden Städten über 210 Beratungen durchgeführt und an 77 Menschen 185 Behandlungsscheine für über 270 ärztliche Konsultationen ausgegeben. Von Dez. 2016 bis Nov. 2017 gab es über 530 Beratungen, und 157 Menschen erhielten 426 Behandlungsscheine für 541 akute ärztliche Behandlungen, Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Auch von Dez. 2017 bis einschl. Mai 2018 wuchs die Nachfrage weiter, 113 Menschen erhielten Behandlungsscheine. Im Jahresbudget (500.000 €) waren für medizinische Ausgaben ca. 420.000 € verfügbar, die im 2. Projektjahr zu 40% ausgeschöpft wurden. Abrechnungen erfolgen zu Kassensätzen über die regulären Instanzen: KVN, KZVN, LAV/ Apotheken-Rechenzentren; die AOK prüft Krankenhaus- und Hilfsmittel-Rechnungen. Eine zu Beginn vorgesehene Ausweitung oder auch nur Fortsetzung ließ sich unter Bedingungen einer Großen Koalition in Niedersachsen nicht durchsetzen.
  • Der zunächst auf vier Jahre begrenzte Anonyme Krankenschein Thüringen (AKST) startete im Februar 2017. Hier werden nicht nur Migrant*innen ohne Aufenthaltsstatus, sondern alle Menschen ohne Krankenversicherung beraten; der Behandlungsrahmen entspricht den Vorgaben aus dem Thüringer Rahmenvertrag zur elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete. Im ersten Projektjahr wurden circa 70 Menschen beraten und 60 in eine Behandlung vermittelt. Die Zentrale in Jena vergibt nicht nur Krankenscheine, sondern leistet Beratung und Abrechnung; ein System von „Vertrauensärzten“/ „Ausgabestellen“ zur Vergabe von Krankenscheinen wird aktuell noch weiter vergrößert (Stand September 2018 17 Standorte im Freistaat). Abgerechnet wird mit dem 1,0-fachem Satz GOÄ und 2,0-fachem Satz GOZ. Das Ausgabenlimit von 250.000 € pro Jahr wurde 2017 zu einem Drittel genutzt; 2018 wird das Budget sehr wahrscheinlich zu einem höheren Anteil ausgeschöpft. Darin enthalten sind auch Dolmetschkosten, die ebenfalls getragen werden. Seit Juli 2018 werden auch stationäre Behandlungen übernommen.
  • Ein ähnlich Thüringen erweitertes AK-Vorhaben in Berlin ist im Haushalt 2018 mit 1,5 Mio. € verankert. Der Koalitionsvertrag sieht eine Clearingstelle vor, die im Oktober ihre Arbeit aufnahm. Arbeitsvorgaben, Form und Abrechnungsweisen der Kostenübernahmen sind noch in der Verhandlung, es gibt hierfür noch keinen Startzeitpunkt. Die Zielgruppe wurde prinzipiell auch auf Deutsche und EU-Bürger_innen ohne Krankenversicherung ausgedehnt. Träger ist die „Stadtmission“ Berlin. Ähnlich wie in Niedersachsen gibt sich die Gesundheitsverwaltung eher als Bedenkenträgerin, v.a. was Besorgnisse vor einer ‚Kostenexplosion‘ anbelangt.

 

S.a. Konzept des anonymen Krankenscheins

Beratungs-/ Vermittlungsstellen

Medibüros/Medinetze/MFHs

Anonymer Behandlungsschein / Clearingstellen

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Best practice

Dolmetscher*innen

Erstdiagnostik psychische Belastungen/PTBS

Umsetzung der Gesundheitskarte

Anonymer Krankenschein

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