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    Latest in Für Ärzt*innen

    • In welchem Umfang können Sie Geflüchtete behandeln?

      By kampagne on Feb. 05, 2016
      Generell orientiert sich der Leistungsanspruch für Geflüchtete, die einen Asylantrag gestellt haben, an §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetztes (AsylbLG). Je nach Bundesland erfolgt die Abrechnung über einen Krankenschein oder…
    • Leistungsanspruch und -umfang (§§ 4, 6 AsylbLG)

      By kampagne on Feb. 04, 2016
    • Sonderfall stationärer Notfall

      By kampagne on Feb. 03, 2016
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      By kampagne on Feb. 04, 2015
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    • Wie ist die Gesundheitsversorgung für Geflüchtete organisiert?

      By kampagne on Feb. 09, 2016
      Geflüchtete erhalten Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Innerhalb der ersten 36 Monate (seit 01.01.2024) ihres Aufenthaltes richtet sich der Leistungsumfang nach den §§ 4 und 6 AsylbLG. Je nach Bundesland und…
    • Gesundheitskarte

      By kampagne on Feb. 12, 2015
    • Krankenschein/ Anonymer Behandlungsschein

      By kampagne on Feb. 11, 2015
    • Regelung in den Bundesländern

      By kampagne on Feb. 04, 2015
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    Latest in Für Akteure

    • Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung/ Anonymer Behandlungsschein

      By kampagne on Aug. 05, 2021
      Frühjahr 2021 Seit der letzten Bestandsaufnahme (→ Jahresrückblick 2019) haben sich einige etablierte Projekte weiterentwickelt, und vor allem sind etliche lokale Projekte hinzugekommen, einige stehen noch in Verhandlungen. Man kann…
    • Was sind die rechtlichen Grundlagen? Wie ist der Stand in den Bundesländern?

      By kampagne on Feb. 09, 2016
    • Rechtliche Grundlagen

      By kampagne on Feb. 10, 2015
    • EU-Aufnahmerichtlinie

      By kampagne on Feb. 09, 2015
Best Practice

Initiativen für einen „Anonymen Krankenschein“: Stand der Dinge

13.5.2018

Am 3. Feb. 2018 trafen sich in Göttingen bestehende Projekte und Initiativen eines Anonymisierten Krankenscheins. Die 32 TeilnehmerInnen waren aus 9 Städten und einem Landkreis gekommen, um Erfahrungen auszutauschen und Konzepte zu entwickeln.

Vorstellung laufender Projekte

  • In Düsseldorf startete die Vergabepraxis am 1.1.2015. Ab Juni 2015 konnte im zunächst dreijährigen Projekt (Verlängerung derzeit bis Ende 2018 gesichert) aber kein AK ausgegeben werden, sondern mittels Clearingsstelle und Notfallfonds wird medizinische Hilfe vermittelt und finanziert. Es wurden 229 KlientInnen beraten, 130 papierlose Nicht-EU-BürgerInnen (6 Mo. am Ort wohnhaft) wurden teils in eigener Praxis-Sprechstunde behandelt oder an FachärztInnen und Krankenhäuser weiter vermittelt; Behandlungsrahmen: §§ 4 und 6 AsylbLG in Anlehnung an Leistungen der Gesundheitskarte für Geflüchtete. Die Honorierung erfolgt zum einfachen GOÄ-Satz bzw. nach DRG, die Fonds-Grenze  von 100.000 € jährlich für medizin. Ausgaben wurde 2017 nahezu erreicht. Personalkosten werden zusätzlich finanziert.
  • In Hannover und Göttingen/ Niedersachsen begann die Vergabearbeit des Modellprojekts im Feb./ März 2015 und endet zum 30. Nov. 2018, eine danach mögliche Ausweitung ist politisch schwierig. Die Praxis in den beiden Vergabestellen hat relativ enge Vorgaben – Begrenzung auf § 4 AsylbLG; Psychotherapien nur als Not-Intervention; umfangreiche Berichtspflicht, einige Eingriffe in die laufende Arbeit. In den ersten zwei Jahren gab es 730 Beratungen, ausgegeben wurden 597 Behandlungsscheine. Das Jahresbudget beträgt 500.000 €, darin für medizinische Ausgaben ca. 420.000 €, die im zweiten Projektjahr zu 40% ausgeschöpft wurden für ambulante und stationäre Behandlungen und Hilfsmittel. Abrechnungen erfolgen zu Kassensätzen über die regulären Instanzen (KVN, KZVN, LAV/ Apotheken-Rechenzentren; die AOK prüft Krankenhaus- und Hilfsmittel-Rechnungen).
  • Der zunächst auf drei Jahre begrenzte AKS Thüringen startete im Feb. 2017. Mit dem zweiten Projektjahr sollen hier nicht nur MigrantInnen ohne Aufenthaltsstatus, sondern alle Menschen ohne Krankenversicherung beraten werden, der Behandlungsrahmen entspricht Vorgaben des Rahmenvertrags zur Gesundheitskarte für Geflüchtete. Im ersten Projektjahr wurden circa 70 Menschen beraten und 60 in eine Behandlung vermittelt. Die Zentrale in Jena vergibt nicht nur Scheine, sondern leistet Beratung und Abrechnung; ein System von „Vertrauensärzten“ zur Vergabe von Krankenscheinen wird ständig erweitert (derzeit 11 Standorte im Land). Abgerechnet wird mit dem einfachen Satz GOÄ. Das Ausgabenlimit von 250.000 € pro Jahr wurde 2017 zu einem Drittel ausgeschöpft. Dolmetscherkosten werden ebenfalls übernommen. Allerdings sind stationäre Behandlungen aktuell (Stand März 2018) noch nicht genehmigt.

Das AK-Vorhaben in Berlin ist schon im laufenden Haushalt 1,5 Mio. € verankert. Der Koalitionsvertrag sieht neben dem AK auch eine Clearingstelle vor. Die Zielgruppe wurde prinzipiell auch auf Deutsche und EU-Bürger_innen ausgedehnt. Ähnlich wie in Niedersachsen gibt sich die Gesundheitsverwaltung eher als Bedenkenträgerin, v.a. was die Angst vor einer Kostenexplosion anbelangt. Inwieweit der etablierte Runde Tisch, der Institutionen und NGOs einbezieht, weitere Einflussmöglichkeiten gestattet, bleibt abzuwarten.

Beratungs-/ Vermittlungsstellen

Medibüros/Medinetze/MFHs

Anonymer Behandlungsschein / Clearingstellen

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Best practice

Dolmetscher*innen

Erstdiagnostik psychische Belastungen/PTBS

Umsetzung der Gesundheitskarte

Anonymer Krankenschein

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